Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der LEITUP AG (nachfolgend «LEITUP AG», «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite [www.LEITUP.swiss] (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Die Website wird betrieben von:
Lerzenstrasse 11 A
8953 Dietikon
E-Mail: info@lips-soehne.ch
Website: https://lips-soehne.ch
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Die LEITUP AG behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte. Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.
Die Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen in Inseraten, Websites und anderen Werbe- und Verkaufsunterlagen hat ausschliesslich orientierenden Charakter, stellt keine Offerte dar und beinhaltet in keiner Weise eine verbindliche Zusicherung bestimmter Eigenschaften. Alle diese Beschreibungen sowie die Produkte und Dienstleistungen selbst werden regelmässig angepasst oder weiterentwickelt, weshalb für die Aktualität und die inhaltliche Richtigkeit der einzelnen Werbe- und Verkaufsunterlagen keine Gewähr besteht. Verbindlich sind allein die in der schriftlichen Detailofferte der LEITUP AG genannten Eigenschaften.
Im Rahmen der agilen Entwicklung wird ein Phasenentwicklungsvertrag vereinbart, dieser enthält eine Budgetempfehlung für das Gesamtprojekt sowie eine verbindliche Detailofferte für die erste Umsetzungsphase.
Von der LEITUP AG abgegebene Offerten gelten, falls nicht anders angegeben, 14 Tage ab Erstellungsdatum. Das Vertragsverhältnis kommt erst mit der schriftlichen Auftragserteilung durch den Kunden und Gegenzeichnung der entsprechenden Offerte durch die LEITUP AG zustande.
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 14 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB. Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch die LEITUP AG. E-Mails sind mangels anderslautender Vereinbarung der Schriftlichkeit gleichgestellt.
Kostenschätzungen dienen der Orientierung und sind in keinem Fall verbindlich. Es handelt sich dabei um einen Richtpreis. Das finale Entgelt bemisst sich nach den effektiv geleisteten Stunden.
Alle Beträge verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen anderen Abgaben, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Nach Annahme der Offerte verpflichtet sich der Kunde zur Vorauszahlung im Umfang von 50 Prozent. Die Rechnung ist bis spätestens zu dem auf der Rechnung aufgedruckten „Zahlbar bis“ Datum zu begleichen. Die restlichen 50 Prozent werden nach Abnahme der Leistungen bzw. des Projekts fällig.
Bei Verletzung der Zahlungskonditionen erhebt die LEITUP AG einen Verzugszins von 5%. Ab der 2. Mahnung werden weitere kostendeckende Gebühren für die Bearbeitung der Mahnung fällig. Die LEITUP AG ist bei Nichteinhaltung der Zahlungskonditionen berechtigt, für das Eintreiben von Zahlungen Drittfirmen zu beauftragen.
Bei Zahlungsverzug ist die LEITUP AG im Weiteren berechtigt, die Inanspruchnahme der Dienstleistungen auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.
Die LEITUP AG hat ein Verrechnungsrecht an allen Forderungen des Kunden gegenüber der LEITUP AG für alle ihre erbrachten Leistungen und die daraus bestehenden Ansprüche. Das Verrechnungsrecht gilt ohne Rücksicht auf die Fälligkeit oder Währung der Forderungen.
Vom Kunden zusätzlich geforderte Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den jeweils gültigen Standardansätzen von der LEITUP AG in Rechnung gestellt.
Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen gehen ohne anders lautende Vereinbarung zu Lasten des Kunden und werden separat in Rechnung gestellt.
Im Rahmen der Projektentwicklung werden sich beide Vertragsparteien regelmässig gegenseitig über den Projektfortschritt und allfällige Hindernisse, die den Projektfortschritt gefährden könnten, informieren.
Die vertrauliche Behandlung der vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird von der LEITUP AG im Rahmen der branchenüblichen Weise sichergestellt. Im Rahmen ihrer Beratertätigkeit ist die LEITUP AG berechtigt, andere Drittfirmen beizuziehen. Die LEITUP AG haftet dabei nicht für die Drittfirmen. Vertrauliche Daten des Kunden, wie Produktionsabläufe, Vertriebskanäle, Kundenlisten usw., dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung an Drittfirmen weitergegeben werden.
6.1 Erbringung der Leistung
Die LEITUP AG bietet ihrer Kundschaft Dienstleistungen und Produkte gemäss Beschreibung auf der Website http://www.leitup.swiss/ an. Die Kundschaft wählt Dienstleistungen und Produkte aus diesem Leistungsangebot aus.
Die LEITUP AG erbringt sodann die in der Offerte bzw. in den Einzelverträgen spezifizierten Leistungen. Eine werkvertragliche oder auftragsrechtliche Leistung ist nur dann geschuldet, wenn die Offerte oder der Einzelvertrag dies ausdrücklich so festlegt.
6.2. Fertigstellung der Arbeiten
Mit Fertigstellung der Arbeiten durch die LEITUP AG und Abnahme durch den Kunden mittels schriftlicher Bestätigung, Liveschaltung, Verwendung, sonstiger Nutzung der Arbeitsergebnisse oder dergleichen gilt der Vertrag als erfüllt.
Die LEITUP AG erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden.
Der Kunde ist verpflichtet, der LEITUP AG nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Auf Verlangen der LEITUP AG hat der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er die LEITUP AG für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
Sollte der Kunde aus irgendeinem, nicht durch einen Mangel gemäss diesen AGB belegbaren, Grund die Liveschaltung oder Abnahme der Arbeitsergebnisse schuldhaft verzögern, so gilt der Vertrag nach einer Frist von 30 Tagen nach Fertigstellung und Anzeige durch die LEITUP AG als erfüllt.
Die LEITUP AG wird Änderungswünsche in der Leistungserfüllung durch den Kunden soweit zumutbar Rechnung tragen. Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand der LEITUP AG oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
Die LEITUP AG ist berechtigt, nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung von Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
Die LEITUP AG behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen. Sie räumt dem Kunden ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, widerrufliches, ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.
Die LEITUP AG stellt nach Annahme der Offerte seitens des Auftraggebers eine Akontorechnung im Umfang von 50% der zu erbringenden Leistungen.
Die LEITUP AG stellt nach Abschluss der Leistungserbringung für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern eine Schlussrechnung. Die Rechnung enthält eine detaillierte Aufstellung über das Datum der erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern.
Die LEITUP AG ist auch berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen.
Die Vergütung inkl. Spesen und Steuern sind 10 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Die LEITUP AG hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder soweit eine gesetzliche Pflicht besteht.
Die LEITUP AG behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.
Die LEITUP AG verpflichtet sich zur Sorgfalt und Lieferung der Arbeitsergebnisse in einer dem allgemeinen Stand der Softwareentwicklung entsprechenden guten Qualität. Die LEITUP AG verpflichtet sich weiter zur sorgfältigen Auswahl und fachmännischen Arbeitsweise der eingesetzten Mitarbeiter.
Der Kunde hat allfällige Mängel durch Beanstandungen unverzüglich, jedenfalls innerhalb von einer Woche nach Erbringung der Leistung durch die LEITUP AG, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen aufgrund von Mängeln ausgeschlossen. Als Mängel gelten ausschliesslich die bestimmungsgemässe Nutzung erheblich beeinträchtigende, dokumentierbare und reproduzierbare Abweichungen von der vom Kunden geprüften Fassung der Arbeitsergebnisse oder den in der Offerte beschriebenen Leistungsmerkmalen und Funktionen.
Die LEITUP AG gewährt keinerlei weitergehende Garantie für die Funktionalität, die Fehlerfreiheit, die Tauglichkeit oder sonstige Eigenschaften der gelieferten Arbeitsergebnisse. Die frist- und formgerechte Mängelrüge ist Voraussetzung für die Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber der LEITUP AG.
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen. LEITUP AG übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt. Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
15.1 Haftung der LEITUP AG
Die Haftung der LEITUP AG für sämtliche direkten und indirekten, unmittelbaren und mittelbaren Schäden, wird hiermit vollumfänglich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch leicht oder mittleres fahrlässiges Verhalten der LEITUP AG verursacht werden. Der Haftungsausschluss gilt sowohl für vertragliche als auch für ausservertragliche bzw. quasivertragliche Ansprüche. Die Haftung der Firma für Vermögens-, Mangelfolge- und andere Folgeschäden ist ausgeschlossen. Die gilt auch für aller Art von Schäden verursacht durch die von der Firma vermittelten externen Mitarbeitern, welche vor Ort in der Räumlichkeiten der Firma und im Auftrag des Kunden arbeiten, sowie für Schäden, welche durch Dritte im Rahmen der Fremdleistung erbracht werden.
Die LEITUP AG haftet auch nicht für Spamming, schädliche Software, Spyware, Hacker oder Phishing-Angriffe usw., durch welche die Infrastruktur (z.B. Endgeräte, PC, etc.) und Daten des Kunden beschädigt werden oder ihn anderweitig schädigen.
Ebenfalls haftet die LEITUP AG nicht für das Weitergeben des WLAN Passwort des Kunden. Der Kunde ist der Betreiber vom eigenen Netzwerk/WLAN. Es ist kein Managed Network.
15.2 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet gegenüber der LEITUP AG für sämtliche durch Verletzung der vertraglich festgelegten Pflichten verursachte Schäden. Insbesondere haftet der Kunde gegenüber der LEITUP AG vollumfänglich für Schäden, die mit Ansprüchen Dritter zusammenhängen. Insbesondere ist der Kunde verantwortlich, dass die bereitgestellten Informationen keine Urheberrechte oder anderweitige Immaterialgüterrechte von Dritten verletzen.
Der Kunde hat die LEITUP AG für sämtliche Schäden und sonstigen Nachteile, einschliesslich allfälliger Prozess- und Anwaltskosten, schadlos zu halten, welche der LEITUP AG im Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten Dritter durch vom Kunden zur Verfügung gestelltes oder beauftragtes Material entstehen. Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der LEITUP AG und ihren Vertragspartnern durch missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Arbeitsergebnisse entstehen.
Es ist dem Kunden untersagt, Mitarbeiter, Partner oder Freelancer der LEITUP AG während der Vertragslaufzeit sowie bis zu einem Jahr nach Auftragsbeendigung anzustellen oder direkt anzufragen, anderenfalls verpflichtet sich der Kunde gegenüber der LEITUP AG eine Konventionalstrafe in Höhe des Auftragswertes, mindestens jedoch CHF 50’000 zu bezahlen.
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung.
Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, kann der Auftrag mit einer Frist von 30 Tagen auf das Monatsende gekündigt werden.
Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die LEITUP AG ist ebenfalls berechtigt, bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit des Kunden vom Vertrag sofort und ohne Einhaltung von Kündigungsfristen zurückzutreten.
Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Bei Auftragsabbruch oder Kündigung während der Arbeiten durch den Kunden verpflichtet sich der Kunde zur Vergütung der bis zu diesem Zeitpunkt durch die LEITUP AG erbrachten Leistungen. Ein grundsätzlicher Anspruch des Kunden auf Fertigstellung der Arbeiten nach Auftragsabbruch oder Kündigung entfällt.
18.1 Datenschutz
18.1.1 Datensicherheit
Die LEITUP AG verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter, andere Hilfspersonen und beigezogene Dritte, die Bestimmungen des eidgenössischen Datenschutzgesetzes jederzeit einzuhalten.
Der Kunde hat die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen durch seine Mitarbeiter und Dritte, die seine Angebote und Systeme nutzen, sicherzustellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die betroffenen Personen über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten zu informieren und ggf. die dafür nötigen Einwilligungen einzuholen (einschliesslich der Befugnis zur Übertragung der Datenbearbeitung an die LEITUP AG, sollte eine solche vorgesehen sein).
Beim Umgang mit Daten hält sich die LEITUP AG an die geltende Gesetzgebung. Die LEITUP AG schützt die Kundendaten gemäss den gesetzlichen Anforderungen.
18.1.2 Datenbearbeitung
Die LEITUP AG erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung des geltenden Datenschutzgesetzes.
18.2 Geheimhaltung
Die LEITUP AG verpflichtet sich, ihre Mitarbeiter, andere Hilfspersonen und beigezogene Dritte, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Kunden vom Kunden oder über deren Kunden und Geschäftsbeziehungen erfahren, streng vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen, noch sie zu veröffentlichen, sofern und soweit der Kunde dies nicht ausdrücklich erlaubt bzw. dies aufgrund richterlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich wird.
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dies gilt sinnentsprechend ebenfalls für allfällige Lücken des Vertrages oder der AGB.
Diese Vereinbarung untersteht schweizerischem materiellem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit Wohnsitz im Ausland und ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer hat indessen auch das Recht, den Kunden beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Die Vertragspartner werden sich jedoch bemühen, allfällige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung eines gemeinsamen Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.